HESSENEnergiesparaktion - Ziel: Energieeinsparung, EnergieberatungAktionen / Initiativen Neben den bundesweit gültigen gesetzlichen Regelungen für den sparsamen und effizienten Umgang mit Energie setzt die hessische Landesregierung mit ihrer aktuellen Energiesparaktion auf Information über den Einsatz moderner Technologien und verbesserter innovativer Möglichkeiten, beim Bauen und Wohnen die Grundsätze des sparsamen Einsatzes von Energie umzusetzen. Gerade bei der Errichtung von Neubauten wird der Niedrigenergiehaus-Standard durchgesetzt. Ziel ist es, den derzeitigen Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasserbereitung besonders bei Bestandsgebäuden um die Hälfte zu senken. Zur Umsetzung der anspruchsvollen Ziele der Energieeinsparung setzt die hessische Landesregierung neben einer umfassenden Information auch auf die finanzielle Förderung der Bauherren bei der Umsetzung der Energieeinsparverordnung. Die Fördermittelangebote des Landes Hessen für den sparsamen und effizienten Einsatz von Energie halten sich derzeit eher gering. Besonders nennenswert ist die Förderung von Biomassefeuerungsanlagen, die darauf abzielt, die Errichtung von Feuerungsanlagen die ausschließlich mit nachwachsenden Rohstoffen befeuert werden mit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten zu fördern. Dazu kommt die Förderung der Errichtung von entsprechenden Nahwärmeleitungen und Hausanschlüssen. Darüber hinaus greifen in Hessen die Fördermittel des Bundes für sparsamen und effizienten Energieeinsatz in Wohngebäuden. Institutionen Für die Information der Bauherren und Gebäudeeigentümer zeichnet die hessische Landesregierung, speziell das Wirtschaftsministerium verantwortlich. Informationen und Anträge sind darüber hinaus bei der LTH, Landestreuhandstelle Hessen erhältlich.
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