BAYERN energieeffizientes Bauen, Gebäude-Energieberatung Aktionen / Initiativen
Bayerns Innenministerium räumt der Einsparung von Energie oberste Priorität ein. Und damit das Ziel zukünftig Ressourcen zu schonen, das Klima zu schützen und wirtschaftlicher zu haushalten, erreicht wird, wurde die Fachbehörde „Bauen“ beauftragt, aufgewendete Energie für Gebäude, die derzeit 37% des Gesamtenergieverbrauchs in Bayern ausmacht, erheblich zu verringern, bzw. ihren Einsatz effizienter zu gestalten. Dazu wurde im Arbeitskreis „Energieeffizientes Bauen“ ein Maßnahmenkatalog entwickelt, der dazu beitragen soll, die Ziele in die Tat umzusetzen.
Er umfasst u.a. folgende Themen:
- kommunales Energiemanagement - Broschüren, Ausstellungen, Workshops und Informationsver- anstaltungen - Gesetzesanpassungen zur energetischen Sanierung
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Landesfördermittel
Das Land Bayern fördert mit seinem „Bayrischen Modernisierungs-programm“ Maßnahmen, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnungen beitragen, wie der Austausch von Heizungen, Wärmeschutzmaßnahmen durch Dämmung oder Fenstererneuerung durch Isolierverglasungen. Förderfähig sind bis zu 50% der vergleichbaren Neubaukosten. Der Zinssatz ist effektiv mind. 0,5% günstiger als der jeweils aktuelle Zinssatz im KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“.
Hier finden Sie Informationen zu regionalen Programmen der Energie-förderung in Bayern.
Auch das Innenministerium informiert über Landesfördermittel.
Institutionen
Die Arbeitsgemeinschaft der Energieagenturen in Bayern vereinigt 4 Energieagenturen, der Regionen Allgäu, Oberfranken, Unterfranken und Chiemgau-Inn-Salzach, die sich um den rationellen Energieeinsatz kümmern und Energieberatungen anbieten.
Hier finden Sie eine Auflistung der bayrischen Energieagenturen.
Für alle anderen Regionen steht das Bayrische Innenministerium als Ansprechpartner rund um die Themen, energiesparend Bauen und Sanieren zur Verfügung und informiert gleichzeitig über Fördermittel, die dafür beantragt werden können.
Informationen des Bayrischen Innenministeriums.
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