Sie haben Fragen? Wir antworten!
Was ist ein Energieausweis? Der Energieausweis ist ein Dokument, das Auskunft über den Energiehaushalt (Bedarf/ Verbrauch/ Effizienz) einer Immobilie gibt. Über ihn können Gebäude bezüglich ihres Energieverbrauchs auf einer Skala von "rot" bis "grün" eingestuft werden. Was ist ein Energiepass? Der Energiepass ist eine andere Bezeichnung für den Energieausweis. Zwischen beiden gibt es keinen Unterschied. Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) hat sich in Deutschland die Bezeichnung "Energieausweis" durchgesetzt. Warum brauchen wir den Energieausweis? Da fossile Brennstoffe knapper, Energie teurer und Klima und Umwelt immer stärker belastet werden, wird es in Zukunft immer wichtiger (ähnlich wie bei Haushaltsgeräten und beim KFZ) energie- und umweltrelevante Verbrauchs- und Vergleichswerte für Häuser und Wohnungen zu erheben. Wie viele verschiedene Arten von Ausweisen gibt es? Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Verbrauchsausweis und dem in seiner Erstellung aufwendigeren Bedarfsausweis. Was ist der Verbrauchsausweis? Der Verbrauchsausweis ist die deutlich günstigere Energieausweis-Variante. Im Gegensatz zum beratungs- und kostenintensiveren Bedarfsausweis bildet der Verbrauchsausweis die laut Energiekosten-Abrechnungen belegten Verbrauchskennwerte eines Gebäudes, nicht desssen Bedarfskennwerte ab.(gesetzliche Ausnahmeregelungen). Was ist der Bedarfsausweis? Der so genannte Bedarfsausweis ist ab 1.10.2008 bindend für alle Häuser mit weniger als fünf Wohneinheiten die vor 1978 erbaut wurden. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt nicht (nur) Auskunft über die tatsächlichen Verbrauchswerte von Immobilien, sondern vor allem über energetische Parameter, die mit ihren baulichen Gegebenheiten in Zusammenhang stehen. Seine Ausstellung ist im Wesentlichen kostenintensiver und erfordert eine "Inspektion" durch einen Energieberater vor Ort. Bis 30.09.2008 – während der so genannten "Übergangsfrist" - haben Immobilienbesitzer allerdings noch die freie Wahl, sich für die preisgünstigere "Verbrauchs" -Variante zu entscheiden, die dann immerhin noch 10 Jahre Gültigkeit besitzt. (gesetzliche Ausnahmeregelungen) Wer muss auch heute schon ohne Übergangsfrist einen Bedarfsausweis vorlegen? Bedarfsausweise sind heute schon für Neubauten und umfangreiche Sanierungsmaßnahmen (nicht: Verschönerungsmaßnahmen!) verbindlich. Wozu werden zwei verschiedene Energieausweise benötigt? Eine Bedarfsanalyse ist immer genauer als eine Verbrauchsstatistik. Nicht jeder Gebäudeeigentümer möchte aber in naher Zukunft sanieren oder nachrüsten. Daher können Sie während einer 12-monatigen "Übergangsphase" selbst entscheiden, welches Analyseinstrument Sie wählen: Den einfacheren und günstigen Verbrauchsausweis oder den ausführlicheren aber auch teureren Bedarfsausweis. Woher weiß ich, welches der geeignete Energieausweis für mich ist? Ein Verbrauchsausweis ist gegenüber dem Bedarfsausweis immer zeit- und kostengünstiger. Für Eigentümer, die in Zukunft sanieren wollen, empfiehlt sich jedoch die Investition in den Bedarfsausweis. Er liefert über die Verbrauchsstatistik hinaus wertvolle Einblicke in den Energie- und Wärmehaushalt Ihrer Immobilie. Was ist "energetische Qualität"? Unter energetischer Qualität versteht man die Tauglichkeit eines Gebäudes, Wärmeverluste und Energiekosten dank besonderer baulicher Vorkehrungen (Wärmedämmung, Wärmepumpe, Energiespar-Fenster etc.) gering zu halten. Je weniger Energie eine Immobilie verbraucht, desto wertvoller wird sie in Zukunft werden. Wie sieht ein Energieausweis aus? Der Energieausweis besteht aus vier Seiten. Die erste Seite enthält Basisdaten zum Gebäude. Auf der zweiten Seite erscheint – je nach Ausweisart - der errechnete Energieverbrauchs- oder Bedarfskennwert der Immobilie. Dieser Wert wird in kWh je Quadratmeter für ein Jahr [kWh/(m²a)] angegeben und als Pfeil auf einer Farbskala zwischen 0 und >400 angezeigt. Auf den folgenden Seiten finden Sie generelle Erläuterungen sowie individuelle Modernisierungsempfehlungen.
Wer erstellt Energieausweise? Bedarfs- oder Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude dürfen von Energieberatern und/oder Ausstellern mit baufachlicher bzw. entsprechender Qualifikation ausgestellt werden. Wer braucht einen Energieausweis? Grundsätzlich jeder Immobilienbesitzer, der eine Neuvermietung, einen Verkauf oder eine Verpachtung plant. Denn seit dem 1. Juli 2008 hat jeder potenzielle Mieter, Käufer oder Pächter das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Eigentümer. Desweiteren jeder, der ein Gebäude errichtet und umfangreiche bauliche Veränderungen plant (vgl. EnEV § 16 Abs.1). Wer hat Anspruch auf einen Energieausweis? Eigentümer oder Käufer eines Neubaus erhalten den Energieausweis vom Architekten oder Bauträger. Potenzielle Mieter oder Käufer sollten sich den Energieausweis vor den Vertragsverhandlungen vom Eigentümer vorlegen lassen. Sie müssen hier aber ggf. selbst aktiv werden. Nach der EnEV 2007 muss der Eigentümer den Energieausweis erst auf Verlangen "zugänglich machen". Er ist nicht verpflichtet, den Energieausweis von sich aus ins Verkaufs- oder Vermietungsgespräch einzubringen. Kann auch ein Altmieter die Vorlage eines Energieausweises verlangen? Prinzipiell nein. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf die Einsicht in einen Energieausweis. Die Vorlage des Energieausweises ist nur dann erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung neu vermietet oder verkauft wird. Wie lange ist ein Energieausweis gültig? Der Energieausweis ist immer 10 Jahre gültig. Danach muss er neu erstellt werden. Bei Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Auswirkungen auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben könnten, muss der Energieausweis nach Abschluss der Sanierung erneuert werden. Ab wann brauchen Gebäude- oder Wohnungseigentümer einen Bedarfsausweis? Bei Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, die vor 1978 fertiggestellt wurden, ist er ab 1. Juli 2008 vorzulegen. Ab 1. Januar 2009 gilt dies dann auch für alle übrigen Wohngebäude, es sei denn, es wurde während der so genannten "Übergangsfrist" ein 10 Jahre gültiger Verbrauchsausweis beantragt.(gesetzliche Ausnahmeregelungen) Ab dem 1. Juli 2009 müssen auch für "Nichtwohngebäude" Energieausweise ausgestellt werden. Dann müssen auch und in öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr Energieausweise gut sichtbar ausgehängt werden. Wann muss der Ausweis öffentlich ausgehängt werden? Für Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, sind Energieausweise an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. Bei Verkauf oder Vermietung anderer Gebäude reicht die nichtöffentliche Bekanntgabe. Erhält der potenzielle Interessent eine Kopie des Energieausweises? Nein. Nach dem Beschluss des Bundesrates vom 8. Juni 2007 muss ihm auch keine Kopie mehr überlassen werden. Können die Kosten von der Steuer abgesetzt werden? Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat, kann die Kosten des Energieausweises als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Dies gilt auch für gewerbliche Verkäufer. Woher bekomme ich einen Energieausweis? Über VALUE5 ENERGY erhalten Sie beide Varianten des Energieausweises zu besten Konditionen.
|