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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Schriftformklausel

I. Folgende Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für Verträge zwischen der VALUE5 ENERGY GmbH (im Folgenden: Verwender) und dem Auftraggeber (im Folgenden AG).

II. Abweichende entgegenstehende AGB des unternehmerischen Auftraggebers werden vom Verwender nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

III. Ist der Auftraggeber Unternehmer, bedürfen Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmung der Schriftform.


§ 2 Vertragsschluss und Leistungspflichten

I. Angebote des Verwenders sind freibleibend. Der AG ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden, es sei denn, ihm steht als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Das Widerrufsrecht erlischt, sofern der AG ausdrücklich wünscht, dass mit der Erstellung des Energieausweises vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird.

II. Die Annahme der verbindlichen Bestellung durch den Verwender ist nur wirksam, wenn sie vom Verwender innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung auf Wunsch des Bestellers sofort ausgeführt wird.

III. Das Werk gilt als abgenommen, sofern der AG dieses nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsstellung zurückweist und der Verwender den Vertragspartner bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweist.

IV. Die Aufrechnung des AG mit Gegenforderungen gegen den Verwender ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des AG ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Der AG kann sich auf ein Zurückbehaltungsrecht nur berufen, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 3 Mängelhaftung

I. Der Verwender haftet bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Folgenden nichts anderes ergibt.

II. Bei offensichtlichen Mängeln haftet der Verwender nur, wenn der AG innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Leistung den Mangel schriftlich anzeigt. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel hat der AG, sofern er Unternehmer ist, unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.

III. Für fehlerhafte Daten des Ausstellers wird vom Verwender keine Haftung übernommen. Dies gilt nicht, soweit die angegebenen Daten bereits Anlass zu Zweifeln an ihrer Richtigkeit begründen.

IV. Schadenersatzansprüche können nur in den Fällen des § 4 geltend gemacht werden.

V. Ansprüche gegen den Verwender wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sich die Verjährungsfrist nicht nach § 4 Abs. 2 oder §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs.1 Nr. 2, 475 Abs. 2 BGB richtet.


§ 4 Schadenersatz

I. Schadenersatzersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

  1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,
  2. für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen,
  3. für Schäden, für welche nach dem Produkthaftungsgesetz eine Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist oder
  4. für Schäden, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sofern die verletzte Pflicht zu den wesentlichen Vertragspflichten gehört, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährden würde. In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

II. Soweit gesetzliche Vorschriften eine Schadenersatzpflicht des Verwenders darüber hinaus zwingend vorschreiben, bleiben diese Ansprüche bestehen.

III. Soweit Schadenersatzansprüche gegen den Verwender bestehen, richten sich Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Verjährung abweichend von § 3 V nach den gesetzlichen Vorschriften.


§ 5 Datenschutz

I. Der Verwender speichert und verwendet personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten ist auf den technisch zur Vertragsdurchführung notwendigen Umfang beschränkt, es sei denn, der AG willigt ausdrücklich ein, personenbezogene Daten in weiterem Umfang zu verwenden.

II. Auf die gesonderte Datenschutzerklärung wird ausdrücklich verwiesen.


§ 6 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

I. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

II. Hat der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Berlin Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

III. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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